Wissenswertes zu den Themen:
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5,5 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.
Im Jahr 2010 wurden 5,29 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer (GrESt) gezahlt.[1] 2012 lag das Steueraufkommen bei 7,5 Milliarden Euro. Die Grunderwerbsteuer macht etwa 1,3 % des Steueraufkommens in Deutschland von rund 600 Milliarden Euro aus.[2
Der Ausbildungsfreibetrag wird gewährt, wenn ein volljähriges Kind, für das den Eltern Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, das auswärtig untergebracht ist, sich in Berufsausbildung befindet.
Der Freibetrag beträgt für das volle Kalenderjahr 924 €; er vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese 1.848 € im Jahr übersteigen (§ 33a Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags nicht vorgelegen haben, vermindert sich der Jahresfreibetrag um ein Zwölftel.
Kleingewerbetreibende dürfen Ihren Gewinn - wie alle Freiberufler und Selbstständige - mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung bei Bilanzierungspflichtigen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung sehr einfach zu erstellen.
Aber wann ist man Kleingewerbetreibender ? Dafür hat das 'Finanzamt' im § 141 AO Umsatz- oder Gewinngrenzen benannt. Die Grenze für den Umsatz beträgt derzeit 600.000,- € und die Gewinngrenze beträgt 60.000,- €.
Werden diese Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten, darf das Finanzamt sie zur Bilanzierung auffordern. Die Mitteilung muss spätestens 1 Monat vor Beginn des Geschäftsjahres erfolgen, ab dem bilanziert werden soll.
Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn laut § 140 AO (Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen) gilt folgendes: 'Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.'
Das heißt nichts weiter, als das auch Unternehmen bilanzieren müssen, ohne das die Umsatz- oder Gewinngrenzen gemäß § 141 AO überschritten sind, wenn diese beispielsweise nach HGB verpflichtet sind, als Vollkaufmann Bücher zu führen.
Interessantes Titelthema im DDIV Fachmagazin für den Immoblilienverwalter zum Thema Blockheizkraftwerke
Ausgabe 01/2016:
Titel: Ertragssteuerrechtlich heiß! Die Verwaltungsauffassung für Blockheizkraftwerke hat sich geändert –mit Einbußen der steuerlichen Attraktivität
DDIV Fachmagazin:
Titel: Umsatz- und ertragssteuerliche Konsequenzen
Judenbach beschreitet mit Stiftung neue Wege
Auf Initiative von Herr Bürgermeister Morgenroth hat Herr Steuerberater Reutlinger zusammen mit Herr Professor Werner von der Universität Jena die Stiftung Judenbach aus der Taufe gehoben.
Um dieses Ziel zu erreichen, mussten viele Steine aus dem Weg geräumt und zahlreiche Fahrten zum Innenministerium nach Erfurt gemacht werden, um alle Bedenken auszuräumen und die Genehmigungsurkunde am 03.11.2014 in den Händen halten zu können. Die Hartnäckigkeit und der intensive Einsatz aller Beteiligten hat sich nach zwei Jahren endlich ausbezahlt.
Am 27.04.2015 fand im Sitzungssaal der Gemeinde Judenbach die konstituierende Sitzung statt.
Vorstandsvorsitzender wurde Herr Bürgermeister Albrecht Morgenroth und Vorsitzender des Kuratorium Herr Steuerberater Alois Reutlinger.
Zielgerichtet mit persönlichem Eifer und Einsatz sowie Sachverstand wurde die Arbeit zur Verwirklichung des Stiftungszweckes aufgenommen.
Lesen Sie auch unseren aktuellen Mandantenbrief: